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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewährleistungsausschluss „wie besichtigt“

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Zusammenfassung: Wie weitreichend ist ein in einem Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss, wenn dieser die Formulierung „wie besichtigt“ beinhaltet? Mit dieser Frage setzte sich der Bundesgerichtshof im anliegenden Urteil auseinander. Er legte einen solchen Gewährleistungsausschluss dahingehend aus, dass dieser nur für im Rahmen der Besichtigung optisch wahrnehmbare Mängel greift.

Bundesgerichtshof
Az: VIII ZR 261/14
Urteil vom 06.04.2016

Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20. August 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als bezüglich der auf kaufrechtliche Gewährleistung gestützten Ansprüche zum Nachteil der Klägerin entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem sie den Rücktritt vom Kaufvertrag über eine Werkzeugmaschine erklärt hat.
Die Klägerin bearbeitet Metallwerkstücke, die Beklagte handelt mit Werkzeugmaschinen. Ende April/Anfang Mai 2009 trat die Klägerin wegen des Erwerbs einer CNC-Zyklendrehmaschine an die Beklagte heran. Diese unterbreitete der Klägerin am 6. Mai 2009 ein Angebot. Die Klägerin besichtigte die Maschine am 25. Mai 2009 und legte dabei die Zeichnung eines zu bearbeitenden Werkstücks vor. Die anschließende telefonische Bestellung der Klägerin wurde von der Beklagten mit „Auftragsbestätigung“ vom 28. Mai 2009 bestätigt. In diesem Schreiben heißt es eingangs:
„Wir liefern Ihnen 1 Stück fabrikneue Flachbett-CNC Zyklendrehmaschine […]. Im Zustand wie in unserem Lager in St.     vorhanden und von Ihnen am 25.05.2009 besichtigt. Technische Daten wie in unserem Angebot vom 6.05.2009. Inkl. folgendem Zubehör: […].“
An späterer Stelle findet sich in der „Auftragsbestätigung“ unter dem Stichwort „Garantie“ folgender Passus:
„12 Monate auf die Maschine und 24 Monate[…]


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