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Rechtsanwälte Kotz GbR

Der Bestandsschutz im Baurecht

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Wer in Deutschland ein Haus oder Gebäude besitzt, hat eine Eigentumsgarantie, diese erfolgt in Form des Bestandsschutzes.
Bestandsschutz spielt in vielen Bereichen des Baurechts eine Rolle. Er ist gesetzlich nicht geregelt, sondern leitet sich aus der in Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz festgelegten Eigentumsgarantie ab.
Was ist Bestandsschutz?
Der Bestandsschutz (Bestandssicherung) regelt in Gesetzen oder Verträgen, dass Rechtsverhältnisse unverändert bestehen bleiben, sofern diese bereits vor einer gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden hatten. – Symbolfoto: djedzura / Bigstock

Bestandsschutz bedeutet ganz allgemein, dass eine baulichen Anlage, die ursprünglich rechtmäßig errichtet worden ist, weiterhin erhalten bleibt, selbst wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Form nicht mehr errichtet werden dürfte. Ändert sich also die Gesetzeslage und die Anlage wäre nach dann geltendem Recht rechtswidrig, darf sie dennoch bestehen bleiben. Der Bestandsschutz erstreckt sich dabei auch auf die Nutzung der Anlage. Man unterscheidet näher zwischen aktivem und passivem Bestandsschutz.
Passiver Bestandsschutz zur Erhaltung des Bestehenden
Passiver Bestandsschutz ist ein Abwehrrecht des Eigentümers. Er bedeutet, dass die bauliche Anlage in der jetzigen Form erhalten bleiben und genutzt werden darf, auch wenn sie mittlerweile nicht mehr dem geltenden Recht entspricht. Er bewahrt die Anlage vor Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörde wie beispielsweise einer Abrissverfügung. Passiver Bestandsschutz schützt also bereits Bestehendes. Die bauliche Anlage und deren Nutzung werden nicht deshalb rechtswidrig, weil sich die Rechtslage geändert hat. Voraussetzung ist aber, dass die Anlage ursprünglich rechtmäßig errichtet worden ist.
Aktiver Bestandsschutz nur in eingeschränktem Rahmen
Unter aktivem Bestandsschutz versteht man das Recht des Eigentümers, die Anlage trotz Änderung der Rechtslage zu verändern. Was genau darunter fällt, wurde von der Rechtsprechung mehrfach diskutiert. Übereinstimmend wird nun angenommen, dass aktiver Bestandsschutz für den Fall gilt, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Erhalt des Gebäudes dienen. Das beinhaltet Reparatur-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßn[…]


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