Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitszimmer in Mietwohnung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Muss der Vermieter die Einrichtung eines Arbeitszimmers in der Wohnung genehmigen?
Ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung einzurichten, ist für viele Mieter eine Selbstverständlichkeit. Aber gerade Nebenerwerbs-Selbständige stellen sich häufig die Frage, ob es der Zustimmung des Vermieters bedarf, ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung zu errichten. Die Frage ist ebenso berechtigt wie auch konkret zu beantworten.
Eine offensichtliche gewerbliche Nutzung ist bedenklich und zustimmungspflichtig
Arbeitszimmer in Mietwohnung für selbständige oder nichtselbständige Arbeit von zu Hause aus – Muss ich den Vermieter um Erlaubnis bzw. um eine Genehmigung fragen? Foto: nakophotography / 123RF

Viele Menschen und gerade Nebenerwerbs-Selbständige üben ihre Tätigkeit von zu Hause aus. Separate Geschäftsräume für die Arbeit anzumieten lohnt sich schlichtweg nicht. Dennoch kann es sich um eine zweckentfremdete Nutzung des Wohnraums handeln, der als Mietraum vermietet wurde. Spätestens dann, wenn das eigene Firmen-Schild am Hauseingang oder auch am Briefkasten angebracht wird, sollte vorher entweder die Prüfung des Mietvertrages über Vorschriften hinsichtlich der gewerblichen Nutzung erfolgen oder es sollte eine Erlaubnis des Vermieters für die entsprechende Nutzung eingeholt werden.
Öffentliche Vorschriften führen zu Missverständnissen
Bei der notwendigen Erlaubniseinholung beim Vermieter, ob der eingerichtete Raum als Arbeitszimmer gemeldet werden muss, ist nicht nur das Einverständnis des Vermieters entscheidend. Ob eine Wohnung oder ein Raum hier als Arbeitsraum genutzt werden darf, hängt auch von öffentlichen Vorschriften parallel zu einzelvertraglichen Regelungen ab. Grundsätzlich gilt hier – unabhängig von der Meinung des Vermieters – die Regelung, dass Wohngebiete keine Gewerbegebiete sind. Das heißt in der Praxis, dass in einem Wohngebiet auch ein einzelnes Arbeitszimmer nicht zum Zwecke einer öffentlich erkennbaren Gewerbetätigkeit genutzt werden darf. Anders sieht dies bei der Nutzung des Arbeitszimmers für nicht-gewerbliche Zwecke aus. Ein im Büro tätiger Mieter darf deshalb auch problemlos ein Arbeitszimmer in der angemieteten Wohnung errichten, in dem er mit nach Hause gebrach[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv