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Rechtsanwälte Kotz GbR

Die Hochwasserversicherung – Versicherungsschutz bei Hochwasser

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Die Gründe für eine Hochwasserversicherung
Aufgrund des immer extremeren Wetters in Deutschland ist die Gefahr einer Überschwemmung in fast allen Regionen rapide gestiegen. Dennoch unterschätzen laut aktueller Darstellungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zahlreiche Eigentümer das eigene Hochwasserrisiko. Inzwischen sind auch Gebiete akut von Hochwasser gefährdet, die früher regelmäßig verschont blieben.

Ein Hochwasser ist für viele Hausbesitzer ein finanzielles Disaster. Mit einer entsprechenden Versicherung wären viele Hausbesitzer gut abgesichert, jedoch verweigern viele Versicherungen in markanten Hochwassergebieten jeglichen Schutz – Symbolfoto: Four Oaks / Bigstock

Ohne entsprechende Hochwasserversicherung kann eine Überschwemmung jedoch zu hohen finanziellen Belastungen führen, die oftmals das finanzielle Aus bedeuten. Bei einer Überflutung wird nicht nur das im Inneren befindliche Mobiliar, sondern auch die Bausubstanz des Hauses beschädigt. Dauert die Überflutung längere Zeit an, kommt es häufig zu irreparablen Schäden an der Bausubstanz, wodurch ein Abriss des Hauses unausweichlich wird. Aus diesem Grund sollten Hausbesitzer einen zusätzlichen Versicherungsschutz vereinbaren und eine Elementarschadenversicherung, welche auch Schäden durch Hochwasser mitversichert, abschließen.
Die Leistungen der Hochwasserversicherung
Die Versicherung mit integriertem Hochwasserschutz deckt Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für sämtliche Folgen des Hochwassers. Hierzu zählen unter anderem die Reparatur der Hochwasserschäden, die Übernahme der Aufräumarbeiten und Entsorgungsarbeiten oder die Zahlung aller Kosten für externe Unterkünfte. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die Kosten für die Trockenlegung oder auch den Abriss des Hauses im Falle eines Totalschadens. Letztlich muss die Versicherung sogar den Neubau eines gleichwertigen Gebäudes gewährleisten. Für Hochwasserschäden an der Einrichtung kommt die Elementarschadenversicherung in aller Regel nicht auf. Beim Abschluss einer separaten Hausr[…]


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