Die wichtigsten Regeln für die Heimarbeit im Homeoffice
Viele Angestellte wünschen sich, im Homeoffice arbeiten zu können. Bei der Heimarbeit können zum Beispiel die Arbeitszeiten flexibler eingeteilt sowie Job und Familie besser vereinbart werden. Das Arbeiten von zu Hause aus verspricht also zahlreiche Freiheiten, die von immer mehr Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden möchten. Zuvor gibt es allerdings einige Regeln und rechtliche Besonderheiten zu beachten.
Besteht ein Recht auf Heimarbeit?
Für viele Arbeitnehmer ist dies ein Traum: Beruf und Familie perfekt unter einem Hut zu bekommen. Flexible Arbeitszeiten bei der Arbeit aus dem Homeoffice sind nur eines der Vorteile. In anderen Ländern längst üblich, in Deutschland noch Seltenheit. Symbolfoto: IuriiSokolov/Bigstock
Neuesten Studien zufolge würde fast jeder dritte Angestellte gern von zu Hause aus arbeiten. Dennoch arbeitet noch nicht einmal jeder zehnte im eigenen Homeoffice. Dies liegt vor allem daran, dass es keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine vollumfängliche oder teilweise Heimarbeit gibt. Anders als in den Niederlanden, wo es seit Juli 2015 einen Anspruch auf Heimarbeit gibt, hat in Deutschland der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitsort seiner Angestellten zu bestimmen. Unter Umständen kann dem Arbeitnehmer dennoch ein Recht auf Heimarbeit zustehen. Oftmals finden sich entsprechende Ansprüche in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung. Will der Arbeitnehmer mithin im Homeoffice arbeiten, sollte er zunächst nachsehen, ob der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Heimarbeit regelt. Meist sind die Regelungen bezüglich der Heimarbeit sehr detailliert und verfügen über Konstellationen, nach denen der Arbeitgeber im konkreten Fall einem Homeoffice immer zustimmen muss.
Mit klaren Regelungen vorbeugen
Wenn ein Anspruch auf Heimarbeit besteht oder der Arbeitgeber ein Homeoffice aus anderen Gründen genehmigt, sollten alle wichtigen Fragen arbeitsvertraglich festgehalten werden. So beugen klare Vereinbarungen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs, der Erreichbarkeit oder auch der Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter möglichen Konflikten vor.