Was muss der Mieter dulden und wie hoch darf die Mieterhöhung ausfallen?
Mieter müssen in der Regel die Modernisierung ihrer Mietwohnung dulden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Nicht jede Mieterhöhung nach der Modernisierung muss in der Höhe akzeptiert werden. Foto: brizmaker/Bigstock
Wenn der Vermieter den Mieter darüber informiert, dass eine Modernisierung der Mietswohnung oder sogar des gesamten Mietshauses geplant ist, sieht sich der Mieter einigen Veränderungen gegenüber. Eine modernere und komfortablere Wohnung hat natürlich ihren Reiz, doch gehen die Modernisierungsmaßnahmen auch mit allerhand Unannehmlichkeiten einher.
Lärm, Schmutz und nicht zuletzt eine Erhöhung der Miete. Doch welche Modernisierungsmaßnahmen bzw. bauliche Begleiterscheinungen muss der Mieter eigentlich dulden und in welcher Höhe ist eine Mieterhöhung noch rechtmäßig?
Was genau sind Modernisierungsmaßnahmen?
Im Unterschied zu einer Reparatur der Wohnung spricht man immer dann von einer Modernisierung, wenn die baulichen Maßnahmen dazu führen, dass der ursprüngliche Zustand der Wohnung zu einem höheren Wohnungsstandard führt. Die Wohnqualität muss also eine Verbesserung erfahren. So ist der Einbau neuer Isolierfenster als Modernisierung einzustufen, da dadurch Energie eingespart wird und die Wohnung einen neuen Standard erhält. Um eine Reparatur handelt es sich hingegen, wenn der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt wird.
Wann muss der Mieter eine Modernisierung nicht dulden?
Die sogenannte Modernisierungsumlage ist eine besondere Art der Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Foto: kasto/Bigstock
Grundsätzlich müssen Mieter gemäß §555d BGB Modernisierungen dann dulden, wenn sie sinnvoll und angemessen sind. Nicht dulden können Sie die Modernisierungsmaßn[…]