Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 5St RR 117/97, Urteil vom 18.02.1998
I. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts München II vom 22. Juli 1997 samt den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts München II zurückverwiesen.
Gründe
I.
1. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verurteilte den Angeklagten am 9.1.1997 wegen Beleidigung zur Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 DM.
2. Die hiergegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung verwarf das Landgericht München II am 22.7.1997, hob gleichzeitig auf die Berufung des Angeklagten das Urteil des Erstgerichts auf und sprach den Angeklagten frei.
Dabei ging das Landgericht von folgendem Sachverhalt aus:
Symbolfoto: Believeinme/BigstockIn den frühen Morgenstunden des 28.1.1996 wurde der Angeklagte … von Beamten der Polizeiinspektion Ke. in seinem Pkw kontrolliert, der im Verdacht stand, Betäubungsmittel zu besitzen. Bei der Kontrolle, die sich über längere Zeit hinzog, wurden mehrere Polizeibeamte und ein Polizeidiensthund eingesetzt.
Am Abend des 28.1.1996 gegen 20.00 Uhr im „Kurhaus“ in K. gab der Angeklagte wiederum ein Konzert. Der Angeklagte, der sich über den aus seiner Sicht unverhältnismäßigen und unnötigen Polizeieinsatz am Morgen des gleichen Tages geärgert hatte, begann sein Konzert mit folgenden Worten:
„Ja, grüß Gott, jetzt bevor ich ofang, möcht ich, und ich möchte das betonen, daß dieser Gruß, den ich jetzt sage, daß dieser Gruß, den ich jetzt auszurichten habe, ausschließlich und sonst für überhaupt koan, außer für die Drogenfahndung von I. ist und ich möcht mich ganz herzlich bei dene 8 Beamten bedanken, die gestern abend dafür gesorgt haben, daß ich erst um 1/2 5 Uhr ins Bett durfte.“
Der Angeklagte entblößte sodann sein Hinterteil und streckte es dem Publikum entgegen, was mit lautem Beifall quittiert wurde.
„Normalerweis hört ma mit so am Höhepunkt das Konzert auf, i fang heit a mal so o, hey. Nur für die I. Polizei. I., wißt’s ihr, wo des is, des is dort drübn. Diese armen, armen Menschen müssen so spät nachts noch arbeiten. Und der arme Hund, der Kommissar Rex war dabei. Ha,[…]