Unter diesen Umständen ist eine Enterbung möglich
„Du bist enterbt!“ – in Filmen und Büchern reicht dieser kurze Satz, um vollendete Tatsachen zu schaffen. In der Realität ist er vollkommen wirkungslos, denn eine Enterbung ist nicht einfach durchzusetzen. Das gilt besonders, wenn nicht einmal der Pflichtanteil weitergegeben werden soll. Dies ist nach deutschem Recht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Die vollständige Enterbung muss im Testament begründet werden
Enterben ohne Pflichtteil ist oft gar nicht so einfach. Foto: kunertuscom/Bigstock
Grundsätzlich gilt, dass ein Testament zugunsten einer bestimmten Person alle anderen automatisch enterbt. Diese bekommen aber weiterhin ihren Pflichtanteil. Der beträgt die Hälfte des Erbes, das der Betroffene bekommen hätte, falls kein Testament vorliegen würde. Die Ansprüche werden jedoch nicht automatisch fällig. Der Pflichterbe muss dazu binnen drei Jahren an den Haupterben herantreten und seinen Anspruch geltend machen. Die Frist beginnt am 1. Januar nach dem Todesfall. Einen Pflichtanteil erhalten nur die nächsten Angehörigen: Kinder – auch uneheliche und adoptierte, Partner in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder die Eltern, falls der Erblasser keine eigenen Kinder besaß. Geschwistern und Großeltern steht prinzipiell nichts zu. Enkel erhalten nur dann einen Anteil, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen und ihre Eltern bereits verstorben sind.
Der Pflichtanteil kann testamentarisch verweigert werden.
Die Bedingungen sind jedoch streng. Prinzipiell muss dafür ein so schweres Fehlverhalten vorliegen, dass es dem Nachlassenden nicht zugemutet werden kann, dieser Person ein Erbe zu vermachen. Darunter fällt, wer dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Menschen nach dem Leben trachtet oder sich eines anderen vorsätzlichen und boshaften Vergehens ihm gegenüber schuldig macht. Dazu zählt auch, wenn der Erbe zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. In diesem Fall muss allerdings sorgfältig begründet werden, warum dies eine unzumutbare Tat darstellt.
In allen anderen Fällen beste[…]