Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Höchstgeschwindigkeit auf A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt überschritten

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß: Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft von 80 km/h um 35 km/h überschritten


System zur Messung: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH


Bearbeitende Behörde: Stadt Hagen


Datum: 26.08.2016


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Hagen vorgeworfen am 26.08.2016 auf der A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt bei km 30,180 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 35 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH.

Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig erkennbar war und kein Ausbildungsnachweis es Mess- und Auswertepersonal in der Bußgeldakte vorhanden waren.

Weiteres Urteil zur Messung mit der Traffistar S 330 Geschwindigkeitsmessanlage.

[skill_bar heading=““ percent=“70%“ bar_text=“Messung ungültig“]

Bitte ein gültiges Formular wählen[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv