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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verweisung auf neue Tätigkeit und Bemessung der Lebensstellung

OLG Köln, Az.: I-20 U 127/10, Urteil vom 22.07.2011
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. August 2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 231/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 24.871,27 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.165,67 € seit dem 31. Juli 2009 bis zum 01. Mai 2011 und aus 24.871,27 € seit dem 02. Mai 2011.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zum Monatsersten beginnend am 01. Juni 2011 und längstens bis zum 01. Dezember 2036 eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 766,94 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger auf Zahlung monatlicher Versicherungsbeiträge für die Zeit vom 01. Juni bis 01. Dezember 2011 aus der bei ihr genommenen Berufsunfähigkeitsversicherung (Versicherungsnummer 830xxxx) hat.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.419,19 € zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger kapitalisierte Zinsen in Höhe von 974,95 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der 1976 geborene Kläger ist vormaliger Berufshandballspieler und unterhält bei der Beklagten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In den Versicherungsvertrag einbezogen waren die AB BV der Beklagten. Im Versicherungsfall sollte der Kläger jeweils zum Monatsersten eine garantierte Rente von 766,94 € (entsprechend einer Jahresleistung von 18.000,00 DM) zuzüglich einer etwaigen Überschussbeteiligung erhalten und von den Versicherungsbeiträgen befreit sein. Die Versicherung begann am 01. Dezember 1998 und läuft mit dem 01. Dezember 2011 ab; für den Fall des Eintritts des Versicherungsfalls sollte di[…]


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