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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kfz-Versicherung – Beginn des Versicherungsschutzes und vorläufige Deckung

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Was versteht man unter vorläufiger Deckung bei der KFZ-Versicherung?
Wichtig für die Kfz-Zulassung: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer). Für jede An- und Ummeldung eines Fahrzeugs wird diese Nummer benötigt. Symbolfoto: bwylezich / 123RF

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich in zwei selbständige Versicherungsverträge gegliedert. Dabei spricht man zum einen von dem Vertrag zur vorläufigen Deckung. Dafür händigt der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigungsnummer aus, die sogenannten eVB Nummer. Diese eVB Nummer ersetzt seit einigen Jahren die früher verwendete Deckungskarte. Mit der eVB Nummer kann der Halter sein Fahrzeug bei der Zulassungstelle anmelden. Denn der Nachweis einer Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung des Kraftfahrzeugs. Wenn die vorläufige Deckung nicht nur für die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung gelten soll, muss dies beim Versicherer gemeldet werden. Dieser stellt dann eine eVB-Nummer für die vorläufige Deckung in KFZ-Haftplicht und Kaskoschutz aus.

Die vorläufige Deckung schützt den Fahrzeughalter bei allen Fahrten, die mit dem Zulassen des Fahrzeuges in Zusammenhang stehen. Damit sind sowohl die Fahrt zur technischen Überprüfung und Abgasuntersuchung des Fahrzeuges, als auch die Fahrt zur Zulassungstelle selbst bereits versichert. Voraussetzung für den vorläufigen Schutz ist allerdings, dass ein Kennzeichen am Fahrzeug ist.
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