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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot umgehen oder verschieben

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Tipps zum Vorgehen bei drohendem Fahrverbot
Wem aufgrund einer Widrigkeit im Straßenverkehr ein Fahrverbot droht, muss schnell und gezielt handeln. So lässt sich mittels eines Fachanwalts das Fahrverbot womöglich abwenden. Für Autofahrer/innen, die auf den Führerschein beruflich angewiesen sind, wäre der Einzug der Fahrerlaubnis ein Ärgernis, zudem können arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Ein eigenständiger Einspruch vor dem Straßenverkehrsamt hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Nach Verkehrsverstoß erst Bescheid abwarten
Droht die Verhängung eines Fahrverbotes? Wenden Sie sich an uns. Wir prüfen die Abwendbarkeit oder Verschiebbarkeit in jedem Einzelfall.

Wer einen Verstoß der Verkehrsregeln begeht, ist auf den Bescheid der Behörde angewiesen. Dabei kommt es darauf an, welche Verkehrsregel(n) missachtet wurde(n). Beim Eintreffen des Schreibens sollte dieser umgehend geöffnet werden, denn mit dem Erhalt beginnt die Einspruchsfrist, die zeitlich limitiert ist. Wird nicht umgehend auf die Forderungen der Straßenverkehrsbehörde reagiert, so wird der Bescheid nach Ablauf der Frist wirksam. Bei selbst verursachten, besonders fahrlässigen Verkehrsunfällen, erfolgt zudem die Vorladung einer Polizeidienststelle. Auch dieser ist umgehend Folge zu leisten, da sonst Zwangsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Bei unbegründetem Nichterscheinen kann ein Richter die Zwangsvorführung erwägen, was bedeutet, dass die Polizei den/die Verkehrssünder/in persönlich abholt. Ein solches Szenario ist besonders Berufstätigen nicht zu empfehlen, da die Beamten auch Personen vom Arbeitsplatz abholen, bei Widerstand gar mit Handschellen.
Verkehrsverstoß schnellstmöglich dokumentieren
Wird ein Widerspruch durch einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht in Anspruch genommen, muss dieser bestens unterstützt werden. Viele, die ein Verkehrsverstoß begehen, merken diesen noch während ihrer Fahrt. Möglich ist auch, dass dieser Verstoß seitens der Polizei bei einer mobilen Verkehrskontrolle dokumentiert wird. Verkehrsteilnehmer/innen oder/und Beschuldigte haben das Recht, ebenso den Sachverhalt für sich zu dokumentieren, um später eine detailgenaue Wiedergabe der Situation […]


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