Zusammenfassung: Sind so genannte UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig? Mit dieser in der Rechtsprechung sehr umstriitenen Frage setzte sich nunmehr auch das Amtsgericht Hannover auseinander. Es kam zu dem Ergebnis, dass UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung dann erstattungsfähig sind, wenn sie regional üblich sind. Auf welchen Ort ist für die Frage abzustellen, ob eine regionale Üblichkeit bzgl. des Anfalls der UPE-Aufschläge gegeben ist? Kommt es auf den Unfallort oder den Sitz des Geschädigten an?
Amtsgericht Hannover
Az: 406 C 528/16
Urteil vom 12.08.2016
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 984,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.03.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des durch das Urteil zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin, ein bundesweit agierendes Unternehmen für Fahrzeugvermietung, ist Eigentümerin des Fahrzeugs, Typ Audi A6, mit dem amtlichen Kennzeichen … .
Am 16.08.2013 wurde das Fahrzeug durch eine Kollision mit einem PKW mit dem amtlichen Kennzeichen …, das zum Unfallzeitpunkt bei der Beklagten haftpflichtversichert war, beschädigt. Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass der Schädiger für 100 % des Schadens einzustehen hat.
Durch ein von der Klägerin in Auftrag gegebenes Gutachten vom 02.09.2013 wurden unfallbedingte Reparaturkosten in Höhe von 3.4077,07 EUR netto ausgewiesen. In dem Gutachten sind Verbringungskosten in Höhe von 131,50 EUR kalkuliert, die von der Klägerin nicht weiterverfolgt wurden. Dementsprechend begehrt die Klägerin von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 3.345,57 EUR.
Dieser Betrag wurde mit Schreiben des Prozessbevollmächtigten vom 28.11.2013 gegenüber der Beklagten geltend gemacht. Diese erstattete der Kläge[…]