Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de
VG Freiburg, Az: 4 K 1916/16, Beschluss vom 28.07.2016
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Fahrerlaubnisentziehung und die Untersagung des Führens fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.06.2016 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.
Gründe
Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/haschischbesitz-fahrerlaubnisentziehung-gerechtfertigt/