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Mietminderung – Streitwert

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Zusammenfassung: Wie bemisst sich der Streitwert bei einer Klage auf Feststellung einer Mietminderung? Mit dieser Frage setzte sich der Bundesgerichtshof im anliegenden Beschluss auseinander. Er erkannte, dass für den Streitwert, nach dem sich auch die Gerichtsgebühren und die Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte bemessen, mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen ist.

Bundesgerichtshof
Az: VIII ZR 43/15
Beschluss vom 14.06.2015

Tenor
Die im Senatsbeschluss vom 17. November 2015 getroffene Wertfestsetzung wird auf die Gegenvorstellung der Beklagten zu 2 und 3 dahingehend abgeändert, dass der Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens im Prozessrechtsverhältnis des Klägers zu den Beklagten zu 2 und 3 insgesamt bis 16.000 € beträgt.

Gründe
I.
Der Kläger ist Mieter einer Wohnung in U.         . Mit seiner gegen die Beklagten zu 1, 2 und 3 gerichteten Klage hat er die Beseitigung verschiedener Mängel der von ihm bewohnten Mietwohnung sowie die Feststellung begehrt, dass die Miete bis zur Beseitigung dieser Mängel gemindert sei. Die gegen die Beklagten zu 2 und 3 gerichtete Klage hat in beiden Vorinstanzen keinen Erfolg gehabt. Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde hat der Kläger, soweit diese sich gegen die Beklagten zu 2 und 3 gerichtet hat, die Zulassung der Revision angestrebt, um deren Verurteilung hinsichtlich der begehrten Feststellung (Minderung) und der Beseitigung verschiedener Mängel zu erreichen.
Der Senat hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch Beschluss vom 17. November 2015 zurückgewiesen und den Streitwert insoweit im Prozessrechtsverhältnis zu den Beklagten zu 2 und 3 auf bis 7.000 € festgesetzt. Hiergegen wenden sich die Beklagten zu 2 und 3 mit ihrer Gegenvorstellung und machen geltend, der Wert des Feststellungsanspruchs sei nicht mit dem Jahresbetrag (12 x 225 €), sondern mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der monatlichen Minderung anzusetzen (42 x 225 €).
II.
Die zulässige Gegenvorstellung hat Erfolg.
1. Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters a[…]


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