Der Rechtsschutz bei Streit zwischen Mieter und Vermieter
Beim Wohnungsrechtsschutz handelt es sich um einen individuell buchbaren Rechtsschutzbaustein, der sowohl von Mietern als auch von Vermietern abgeschlossen werden kann. Da ein wirksamer Mietvertrag für beide Parteien gleichermaßen Rechte und Pflichten beinhaltet, ist der Wohnungsrechtsschutz auch für alle Beteiligten sinnvoll. Während der Rechtsschutz für Mieter in den meisten Fällen zu sehr günstigen Konditionen angeboten wird, kann die Police für einen gewerblichen Vermieter deutlich teurer sein. Aus diesem Grund sollten Vermieter die angebotenen Policen genau vergleichen und abwägen, wie hoch sie das Streitrisiko mit ihren Mietern einschätzen. Auf jeden Fall kann eine Wohnungsrechtsschutzversicherung einen Schutz vor dem Kostenrisiko bieten.
Die Kostenfalle
Zwischen Mietern und Vermietern kommt es immer wieder zu Konflikten, die schlussendlich vor dem Amtsgericht enden. Häufige Streitpunkte sind zum Beispiel fragwürdige Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder nicht geleistete Mietzahlungen. Für die Betroffenen sind solche Gerichtsverfahren sehr ärgerlich. Solange man jedoch den Prozess gewinnt oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für Mietsachen abgeschlossen hat, muss man sich wenigstens keine Gedanken um die anfallenden Kosten machen. Dabei kann eine Mietstreitigkeit eine ganze Stange Geld kosten. So kostet bereits eine anwaltliche Beratung den Mandanten eine erste Gebühr. Hinzu kommen die Kosten für etwaige Zeugen und den Sachverständigen. Sollte der Prozess darüber hinaus verloren gehen, müssen neben den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt auch die Rechtskosten der Gegenseite übernommen werden. Ohne Wohnungsrechtsschutzversicherung bleiben die Parteien auf den Kosten sitzen.
Der Mieterrechtsschutz
Auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten im Mietshaus greift der Mieterrechtsschutz in den meisten Fällen ein. Konflikte dieser Art führen ebenso häufig vor Gericht und können für all[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Köln – Az.: 20 O 241/19 – Urteil vom 24.06.2020 1. Die Klage wird im Verhältnis zur Beklagten zu 1) abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen diese zu 32 %, die Beklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 65 % und die Beklagte […]