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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bedeutung durchgestrichene Preise im Handel

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Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.
Gericht: BGH 1. Zivilsenat

Entscheidungsname: Durchgestrichener Preis II

Entscheidungsdatum: 05.11.2015

Aktenzeichen: I ZR 182/14

ECLI: ECLI:DE:BGH:2015:051115UIZR182.14.0

Dokumenttyp: Urteil
Tenor
Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Juli 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen

Tatbestand
Die Parteien vertreiben über das Internet Waren. Zu ihrem Produktprogramm gehören Fahrradanhänger, die sie über die Handelsplattform Amazon absetzen.
Am 5. November 2012 bewarb die Beklagte – wie nachstehend im Klageantrag wiedergegeben – auf der Internetseite Amazon.de Fahrradanhänger mit einem höheren durchgestrichenen Preis und einem darunter gesetzten niedrigeren Preis.
Die Klägerin hält diese Werbung für irreführend. Soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, hat sie nach erfolgloser Abmahnung beantragt,
der Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr auf der Handelsplattform Amazon.de Waren anzubieten und dabei mit einem durchgestrichenen Preis zu werben, ohne klarzustellen, um was für einen Preis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt, wenn dies geschieht wie nachstehend wiedergegeben:
Außerdem begehrt die Klägerin Erstattung von Abmahnkosten, Auskunft und Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Beklagte beantragt, verfolgt die Klägerin ihre Anträge weiter.

Entscheidungsgründe
I. Das Berufungsgericht hat die beanstandete Werbung nicht als irreführend angesehen. Dazu hat es ausgeführt:
Di[…]


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