Zusammenfassung: Ist eine Person, die übliche Wegstrecken aufgrund eines eingeschränkten Sehvermögens nur unter besonderen Gefahren zurücklegen kann, erwerbsgemindert? Mit dieser Frage setzte sich das Landessozialgericht Baden-Württemberg im anliegenden Urteil auseinander. Das Landessozialgericht arbeitete heraus, welche Anforderungen an die Einschränkung des Sehvermögens zu stellen sind, um von einer Erwerbsminderung auszugehen. Damit griff es auch auf die Expertise eines Sachverständigen zurück, der die Einschränkungen des Klägers veranschaulichte.
Landessozialgericht Baden-Württemberg
Az: L 13 R 2903/14
Urteil vom 22.03.2016
Amtliche Leitsätze
Wer aufgrund eines eingeschränkten Sehvermögens die üblichen Wegstrecken (vgl. BSG, Urteil v. 12. Dezember 2011, B 13 R 21/10 R, Juris) nur unter einer besonderen Gefahr zurücklegen kann, ist erwerbsgemindert (vgl. BSG, Urteil v. 12. Dezember 2006, B 13 R 27/06 R, Juris).
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. Mai 2014 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger bereits ab 1. Dezember 2011 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer zu gewähren. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zu erstatten.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits ab 1. Dezember 2011 anstatt der mittlerweile ab 1. Januar 2013 bewilligten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der 1956 geborene Kläger absolvierte eine Ausbildung zum Rundfunk- und Fernsehtechniker sowie zum Staatlich geprüften Heimerzieher. Zuletzt war er als Erzieher versicherungspflichtig beschäftigt. Seit 10. Mai 2010 war er wegen erneuter depressiver Symptomatik (s. Berichte der A. K. O. vom 28. April 2008 und 18. November 2010) arbeitsunfähig erkrankt und erhielt ab 21. Juni 2010 Krankengeld. Ab 25. Oktober 2011 bezog der Kläger Arbeitslosengeld. Im November 2011 kam es zu einer Entzündung des Sehnervenkopfes an beiden Augen (Papillitis), die vom 18. bis 26. No[…]