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Testamentarische Anordnung

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Was versteht man unter einer Testamentarischen Anordnung?
Das Deutsche Gesetz hat verschiedene Möglichkeiten den letzten Willen eines Verstorbenen zu bestimmen. Künftigen Erblassern wird damit ein großer Spielraum in ihrer Nachlassvorsorge gegeben. Allerdings haben sich die wenigsten Menschen mit dem Erbrecht oder der Verwaltung des Nachlasses befasst. Oft wird ein letzter Wille privatschriftlich erstellt und das ohne rechtliche Beratung. Das kann eine Situation hervorrufen, wo es schwerfällt die getroffenen Anordnungen rechtlich anzubringen. Oftmals drückt sich auch der Erblasser unverständlich aus und beachtet die gesetzlichen Vorschriften nicht. Dies kann ein Erblasser umgehen, indem er sich bei einem fachkundigen Rechtsanwalt die richtigen Informationen zur Erstellung seines Testamentes einholt.
Was man wissen sollte: Vorerbe und Nacherbe
Der Erblasser kann sein Vermögen an mehrere Personen mit Zeitunterschieden übertragen. So kann der Erblasser einen Erben bestimmen (Nacherbe), nachdem eine andere Person (Vorerbe) schon geerbt hat. Das Vorerbe kann man als ein „Erbe auf Zeit“ nennen. Aus diesem Grund ist der Vorerbe und auch der Nacherbe beide Rechtsnachfolger desjenigen der vererbt. Eine Erbengemeinschaft ist ein Erbe, das zusammen geerbt wird, aber bei einem Vorerben und Nacherben sind sie beide Rechtsnachfolger des Erben bzw. Erblassers. Sie erhalten die Erbschaft also zeitlich versetzt hintereinander. Aus diesem Grund hat ein Nacherbe ein Recht bzw. Anwartschaftsrecht auf die Nacherbschaft.

Testamentarische Anordnungen
Ein Testament ist der letzte Wille eines Verstorben bzw. eine letztwillige Verfügung. Erbe wird der genannt, wer den gesamte Nachlass oder einen bestimmten Teil, nach der testamentarischen Anordnung erhält. Die Form der Testamente ist unterschiedlich. Der Erblasser kann in seinem letzten Willen Nebenbestimmungen, Befristungen, Bedingungen oder Auflagen bestimmen. Der Erbe muss vom Erblasser selbst eingeset[…]


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