Der Schutz des Arbeitnehmers
Durch den Kündigungsschutz wird die freie Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers erheblich eingeschränkt. Er soll vor allem den schutzbedürftigen Arbeitnehmer, welcher oftmals wirtschaftlich von seinem Arbeitgeber abhängt, vor übereilten und ungerechten Kündigungen schützen. Der Kündigungsschutz kann in verschiedenen Formen auftreten. Im Rahmen des Mutterschutzes etwa ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses strikt verboten. Im für alle Arbeitnehmer geltenden allgemeinen Kündigungsschutz hingegen ist sie grundsätzlich möglich. Dennoch ist eine Kündigung des Arbeitgebers auch hier nur unter bestimmten, im Gesetz festgelegten Voraussetzungen zulässig. Der Kündigungsschutz ist im deutschen Recht tief verankert und hat mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes auch eine verfassungsrechtliche Grundlage.
Der Umfang des Kündigungsschutzes
Der Kündigungsschutz gilt in Deutschland als hoges Gut
Durch die im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgeschriebenen Regelungen sind Arbeitnehmer also vor ordentlichen Kündigungen geschützt. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall eine ordentliche Kündigung nur aussprechen, wenn ein im KSchG genannter Grund vorliegt. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für die ordentliche Kündigung benötigt. Nach dem KSchG ist sie nur wirksam, falls Gründe in der Person, im Verhalten des Arbeitnehmers oder betriebsbedingte Gründe eine Kündigung rechtfertigen. Neben diesen allgemeinen Bestimmungen genießen bestimmte Arbeitnehmer einen weitergehenden, besonderen Kündigungsschutz. Zu diesen besonders geschützten Arbeitnehmern gehören insbesondere schwerbehinderte Menschen, Schwangere und Betriebsräte. Um beispielsweise einem schwerbehinderten Menschen zu kündigen muss zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt werden.
Die Grenzen des Schutzes
Ein Arbeitnehmer kann sich allerdings nur auf den Kündigungsschutz berufen, wenn das KSchG auch anwendbar ist. Dies häng[…]