Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Die Erbengemeinschaft: Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt?
Sobald der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Diese wird als Gesamthandsgemeinschaft gehandelt, d.h., jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft hat den gleichen Anteil an der gesamten Erbschaft. Sie alle sind für die gemeinsame Verwaltung des Erbes zuständig und niemand darf ohne die Erlaubnis aller anderen Miterben einen Erbgegenstand verkaufen oder verschenken oder Maßnahmen ergreifen die dazu führen, solange keine Nachlassverteilung stattgefunden hat. Genau diese Nachlassverteilung ist das eigentliche Ziel der Erbengemeinschaft. Bis zur Verteilung der Erbgegenstände erfolgt eine Auseinandersetzung des Nachlasses, in welchem sich die Miterben einigen müssen, wem was am Erbe zugesprochen werden soll.
Verwaltung des Erbes
Solange keine Verteilung des Nachlasses stattgefunden hat, ist jeder Miterbe in einer Erbengemeinschaft dazu verpflichtet, an der Verwaltung des Erbgegenstandes bzw. der Erbgegenstände mitzuwirken. Tut er dies nicht, muss er unter Umständen für Schadensersatz sorgen. Es gibt drei Arten der Verwaltung, bei denen unterschiedliche Regelungen bezüglich Einstimmigkeit vorliegen. Bei der außerordentlichen Verwaltung geht es vor allem um die, mit dem Erbe verbundenen, Wirtschaftlichkeit. Hier muss für eine Durchsetzung von Plänen Einstimmigkeit unter den Erben herrschen. Die ordnungsgemäße Verwaltung betrifft die Beschaffenheit des Erbgegenstand und soll für jeden Miterben von Vorteil sein. Hier ist aber nur noch ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Die notwendige Verwaltung schließt Fälle ein, in denen der Nachlass gefährdet werden kann. Entscheidungen können hierbei auch von einem Miterben alleine getroffen werden.
Die Nachlassverteilung
Wurden beim Ableben des Erblassers mehr als nur einen Erben hinterlassen, so kann eine Auseinandersetzung zwischen den Miterben um den Nachlass schnell unangenehm werden.

Jeder Erb[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv