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Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Wann verjährt eine Verkehrsordnunswidrigkeit?
Fast jedem Autofahrer wird wohl früher oder später ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zugestellt werden. Denn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Allerdings ist auch im Gesetz verankert, wann die Durchsetzbarkeit erlischt, wann diese Verkehrsordnungswidrigkeit also verjährt.
Der Zeitpunkt der Verjährung
Fragen & Antworten: Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Etwas zu schnell gefahren und geblitzt worden, die rote Ampel noch schnell überfahren oder ein Parkverstoß. Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begannen, hat, der wartet auf den Bußgeldbescheid und hofft, dieser würde eventuell erst so spät zugesandt, dass die Ordnungswidrigkeit dann bereits verjährt ist. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate. Dieser Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgelegt. Wird in diesen drei Monaten kein Bußgeldbescheid zugesandt und auch keine Klage erhoben, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Ergeht jedoch in diesem Zeitraum ein Bußgeldbescheid, beträgt die Verjährungsfrist dann sechs Monate.

Die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit beginnt zunächst mit der Beendigung der entsprechenden Handlung. Das bedeutet, dass die sogenannte Verfolgungsverjährung genau drei Monate nach der begangenen Ordnungswidrigkeit eintritt. Das bedeutet, wer beispielsweise am 23. Mai im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begannen, hat, für den verjährt diese bis zum 22. August, sofern bis dahin kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Diese Frist läuft immer einen Tag zuvor ab, das heißt, der Tag des Ablaufs der Verjährungsfrist geht immer dem Tag des Vergehens voraus.
Die Unterbrechung einer Verjährung
Es ist allerdings so, dass eine Verkehrsordnungswidrigkeit nicht grundsätzlich nach drei Monaten al[…]


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