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Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers

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Zusammenfassung: Welche Reichweite hat die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB? Gemäß § 1006 BGB wird vermutet, dass der Besitzer einer beweglichen Sache auch Eigentümer dieser Sache ist. Inwieweit ist der Besitzer, um die Vermutungswirkung auszulösen, verpflichtet darzulegen, unter welchen Umständen er Eigentümer geworden ist? Muss er beispielsweise vortragen, wann und unter welchen Umständen er das Fahrzeug von wem erworben hat? Mit diesen Fragen setzte sich das Oberlandesgericht Koblenz im Rahmen des anliegenden Berufungsurteils auseinander.

Oberlandesgericht Koblenz
Az: 12 U 991/14
Urteil vom 01.06.2016

Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kreuznach vom 25. Juli 2014 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
I.
Mit der Klage hat der Kläger Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 27. November 2010 auf der B 50 in Fahrtrichtung …[Z] geltend gemacht.
Er hat beantragt,
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen,
a) an den Sachverständigen …[A] 946,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2012 zu zahlen,
b) an ihn 6.395 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2012 zu zahlen und
c) ihm die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 306,93 € zu erstatten.
Die Beklagte zu 2) hat, zugleich als Nebenintervenientin für den Beklagten zu 1), beantragt,
die Klage abzuweisen.
Sie hat vorgetragen, der Kläger habe bereits seine Aktivlegitimation als Eigentümer des verunfallten Fahrzeuges nicht ausreichend dargelegt.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht der Schadensersatzklage ganz überwiegend stattgegeben. Hinsichtlich der bestrittenen Aktivlegitimation des Klägers hat es ausgeführt, dass die Eigentumsvermutung nach § 1006 A[…]


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