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Künstlersozialkasse und das Künstlersozialversicherungsgesetz

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Sinn der Künstlersozialversicherung
Als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung sorgt die Künstlersozialkasse (KSV) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten in den Genuss eines ähnlichen Schutzes der gesetzlichen Sozialversicherung wie Arbeitnehmer gelangen. Durch das der Künstlersozialversicherung zugrunde liegende Gesetz über die So­zi­al­ver­si­che­rung der selbständi­gen Künst­ler und Pu­bli­zis­ten (Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­ge­setz – KSVG) wird den freischaffenden Künstlern also der Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ermöglicht.
Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung
Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten

Die Besonderheit der KSV liegt in erster Linie in ihrer Finanzierung. Ähnlich wie Arbeitnehmer zahlen die selbständigen Künstler und Publizisten hier lediglich die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Allerdings hat der freischaffende Künstler naturgemäß keinen Arbeitgeber, der die andere Hälfte der Beiträge übernehmen könnte. Hier kommt die Künstlersozialkasse ins Spiel. Sie trägt die andere Beitragshälfte für den Versicherten. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden zum einen durch eine sogenannte Künstlersozialabgabe aufgebracht. Diese Künstlersozialabgabe wird von Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Zum anderen wird der fehlende Betrag durch einen ergänzenden Zuschuss des Bundes mitgetragen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass selbstständigen Künstlern und Publizisten durch das KSVG ein Zuschuss zur Sozialversicherung gewährt wird, der durch die Künstlersozialkasse bereit gestellt wird.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Um von dieser Zuzahlung zu profitieren, versuchen einige Selbständige sich als Künstler oder Publizist auszugeben und […]


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