Zusammenfassung: Anhand welcher Indizien kann auf ein manipuliertes Unfallgeschehen geschlossen werden? Wie lässt sich beweisen, dass ein Unfallgeschehen durch die Beteiligten des Verkehrsunfalls bewusst herbeigeführt wurde? Welche Folgen hat eine Unfallmanipulation? Mit diesen Fragen setzte sich das Landgericht Münster im anliegenden Urteil aufgrund eines verdächtigen Unfallgeschehens im Stadtgebiet auseinander.
Landgericht Münster
Az: 16 O 229/14
Urteil vom 11.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche wegen eines behaupteten Verkehrsunfalls am 09.11.2013 auf dem Parkplatz Ecke I-straße/G-Straße in Münster geltend. Auf die Unfallmitteilung der hinzu gerufenen Polizei vom 09.11.2013 (Bl. 4 d. A.) wird Bezug genommen. Der Kläger ließ den Fahrzeugschaden begutachten. Wegen des Ergebnisses wird auf das Haftpflichtgutachten des I1-Ing.- und Sachverständigenbüro GmbH vom 18.11.2013 Bezug genommen (Bl. 6 – 20 d. A).
Mit anwaltlichen Schreiben vom 19.11.2013 ließ der Kläger den Beklagte zu 2.) sodann zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6387,67 EUR auffordern (Bl.21/22 d. A.).
Mit weiterem Schreiben vom 13.01.2014 (Bl. 77 – 83 d. A.) ließ der Kläger die Zulassungsbescheinigung Teil II, nach der das Fahrzeug seit dem 03.09.2012 auf ihn zugelassen ist, sowie Unterlagen über einen reparierten Wildschaden vom 31.01.2013 übersenden.
Auf die Aufforderung des Beklagten zu 2.) vom 03.02.2014 an den Beklagten zu 1.) erstellte der Beklagte zu 1.) eine Unfallmitteilung, auf deren Inhalt ebenfalls Bezug genommen wird (Bl. 54 – 59 d. A.). Nach dieser Unfallmitteilung ist der Beklagte zu 1.) normal, vielleicht etwas zu schnell in die Parklücke eingefahren und hat das Unfallgeschehe[…]