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Welche Sturmschäden werden von der Versicherung ersetzt?

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Die passende Versicherung finden
Jedes Jahr entstehen große Schäden durch Stürme und Orkane. Vor allem umgekippte Bäume und verwehte Gegenstände führen in Fall der Fälle zu beträchtlichen Schäden an Autos, Gebäuden und Hausrat. Bei besonders heftigen Stürmen kommt es gar immer wieder zu verletzten Personen. Doch wer haftet für die entstandenen Schäden? Diese scheinbar banale Frage lässt sich nicht leicht beantworten und führt regelmäßig zu großen Irritationen. In diesem Bereich existiert nämlich für fast jede Schadensart eine spezielle Versicherung.
Schäden an Gebäuden
Gut versichert gegen Sturmschäden

Bei Schäden an Gebäuden infolge eines Sturmes oder Orkanes werden in aller Regel von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung greift allerdings nur, wenn tatsächlich ein Sturm vorlag. Im Rahmen des Versicherungsrechts spricht man von einem Sturm, sobald Windstärke 8 erreicht ist, was in etwa einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h entspricht. Ob die nötigen Windgeschwindigkeiten für einen Sturm vorlagen kann bei der Wetterstation, welche im betreffenden Gebiet Messungen durchgeführt hat, erfragt werden. Darüber hinaus kommt die Gebäudeversicherung nur für die Schäden auf, wenn das Einzelrisiko „Sturm“ explizit im Vertragsentwurf erwähnt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, übernimmt die Versicherung beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, umgestürzte Schornsteine oder Schäden an Nebengebäuden wie Gartenhäusern oder Garagen. Ebenfalls versichert sind durch Niederschlag eintretende Folgeschäden. Sollte jedoch ein Rückstau in der Kanalisation zu einer Überflutung geführt haben, muss zusätzlich eine Elementarschadenzusatzversicherung abgeschlossen worden sein.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Kommt es infolge eines abgedeckten Daches oder beschädigter Scheiben zu Schäden am Hausrat, ersetzt auch hier die


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