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Aufhebungsvertrag – Einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter & Vermieter

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Der Aufhebungsvertrag im Mietrecht: Die versteckte Alternative
Der Mietaufhebungsvertrag als Alternative zur normalen Kündigung

In den allermeisten Fällen wird ein Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung seitens des Mieters oder des Vermieters beendet. So ist es auch in § 542 BGB, wonach ein unbefristetes Mietverhältnis durch Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften endet. Daneben gibt es allerdings noch eine weitere Möglichkeit, einen Mietvertrag zu beenden. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können Mietverträge ebenso im Wege der Vereinbarung zwischen den Parteien einvernehmlich aufgehoben werden. Dabei kann im Rahmen der Beendigung eines Mietverhältnisses ein Mietaufhebungsvertrag eine attraktive Alternative darstellen.
Gründe für einen Mietaufhebungsvertrag
Mit dem sogenannten Mietaufhebungsvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter die Beendigung eines Mietverhältnisses und die entsprechenden Bedingungen. Im Gegensatz zu einer Kündigung müssen bei einem Aufhebungsvertrag beide Vertragsparteien der Beendigung zustimmen. Da es dieser Zustimmung bei der Kündigung nicht bedarf, muss es für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Regel triftige Gründe geben. Ein Mietaufhebungsvertrag kommt zumeist dann zum Einsatz, wenn sich diejenige Partei, die den Vertrag beenden möchte, sich nicht zum gewünschten Zeitpunkt vom Mietvertrag lösen kann. Auf diese Weise kann beispielsweise ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit beendet werden. Ein weiterer möglicher Anwendungsfall eines Mietaufhebungsvertrages liegt vor, wenn einer von mehreren Mietern aus dem Vertrag ausscheiden möchte und das Mietverhältnis gleichzeitig mit den anderen Mietern fortgeführt werden soll.
Der Zwang zur Aufhebung
Aufhebung eines Mietvertrages

Da es sich vorliegend um einen privatrec[…]


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