Trotz Kündigung: Das Unternehmen nicht im Bösen verlassen
Möchten Sie Kündigen? Was ist dabei zu beachten?
Die Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer muss sorgfältig geplant werden. Vor allem sollte bei einer Kündigung darauf geachtet werden, dass man den Arbeitgeber nicht unnötig verärgert. Durch solch ein Verhalten kann der Ruf schnell ruiniert sein. Zudem kann der ehemalige Arbeitgeber auch nach dem Ausscheiden aus der Firma noch Einfluss auf die Karriere des Mitarbeiters nehmen. Dies ist zum Einen durch die Ausstellung eines guten Zeugnisses möglich; zum Anderen kann der ehemalige Chef auch weiterhin als vertrauensvolle Referenz für den Arbeitnehmer von Bedeutung sein. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer einige Vorgaben von Gesetzes wegen beachten, damit die Kündigung auch rechtlich zulässig ist.
Die Kündigungsfrist
Welche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind einzuhalten?
Bei jeder Kündigung sind die entsprechenden Kündigungsfristen unbedingt einzuhalten. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und der Arbeitnehmer erscheint trotz gültigem Arbeitsvertrag nicht zur Arbeit, können in extremen Fällen Vertragsstrafen in Form von Geldbußen fällig werden. Gemäß § 622 BGB beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass im anzuwendenden Tarifvertrag abweichende Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen getroffen wurden. Aufgrund neuerer Gerichtsurteile kann es trotzdem schwierig sein, die genaue Kündigungsfrist zu ermitteln. Bei Unsicherheiten sollte