Zusammenfassung: Unter welchen Voraussetzungen kann ein Geschädigter ein weiteres Schmerzensgeld nach dem Abschluss eines Vergleiches verlangen, mit welchem festgestellt wurde, dass mit dem Vergleich „sämtliche übrigen materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche des Klägers aus dem streitgegenständlichen Unfall vom 13.07.2004 abgegolten (sind), es sei denn, dass diese nicht bekannt und/oder im Sinne der BGH-Rechtsprechung nicht vorhersehbar waren“?
Landgericht Siegen
Az: 5 O 311/11
Urteil vom 28.08.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger macht gegen die Beklagten einen weiteren Schmerzensgeldanspruch aus einem Unfall vom 13.07.2004 in W. geltend, bei welchem der Kläger im Rahmen von Ladetätigkeiten des Beklagten zu 1), einem Mitarbeiter der Beklagten zu 2), von einer herabfallenden Gitterbox getroffen und – u.a. an den Armen und Händen – erheblich verletzt wurde. Der Mitverschuldensanteil des Klägers an dem Unfall beträgt unstreitig 25 %.
Es wurden in der Folge diverse Gutachten über den Gesundheitszustand des Klägers erstellt. In einem ersten Rentengutachten vom 09.06.2005 (Bl. 77 ff. der Beiakte) stellten die Ärzte Dr. D. und Dr. K. fest, dass eine ausgeprägte Bewegungseinschränkung der Beweglichkeit im linken Handgelenk, eine ausgeprägte Minderung der Kraft im Bereich der linken Hand sowie belastungsabhängige Beschwerden bestünden sowie im linken Handgelenk beim Röntgen eine Stufe in der Radiusgelenkfläche von ca. 1 mm vorliege und der Gelenkspalt zwischen Radius und 1. Handwurzelreihe gering verschmälert sei. Die MdE wurde aktuell mit 30%, für die Zukunft mit 20 % bewertet. In einer weiteren Stellungnahme vom 04.07.2005 (Bl. 57 ff. d.A.) stellten die vorgenannten Ärzte dieselben MdE-Werte fest und gaben u.a. an, dass kein Nachweis einer wesentlichen posttraumatischen Veränderung vorliegen. In einem zweiten Rentengutachten vom 26.09.2006 (Bl. 118 d.A.) bez[…]