Zusammenfassung: Bei einer Polizeikontrolle kommt es zu einer Kollision eines Fahrzeuges mit der Winkerkelle eines Polizeibeamten. Der Polizeibeamte hatte versucht den Verkehrsteilnehmer durch das Zeigen der Winkerkelle zum Anhalten zu bewegen, nachdem der Verkehrsteilnehmer den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Bei dem Anhalteversuch geriet die Winkerkelle an die rechte Fahrzeugfront des beschädigten Fahrzeuges. Steht dem Verkehrsteilnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land zu?
Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken
Az: 4 U 119/14
Urteil vom 20.08.2015
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 07.08.2014 (Aktenzeichen 4 O 7/14) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Kläger verlangt vom beklagten Land Schadensersatz wegen einer Beschädigung seines Pkw im Rahmen einer Verkehrskontrolle.
Die Polizei des beklagten Landes führte am 04.07.2013 in Höhe des Anwesens … pp. eine Überwachung der Gurtanlegepflicht durch. Außerdem wurde überprüft, ob Fahrzeugführer verbotenerweise ihr Handy während der Fahrt benutzten. Die an der hinter einer Kurve liegenden Kontrollstelle eingesetzten Polizeibeamten trugen eine reflektierende Überwurfweste mit der Aufschrift „Polizei“. Gegen 19.30 Uhr näherte sich der Kontrollstelle in Fahrtrichtung N. der am … geborene Kläger mit seinem Pkw Smart mit dem amtlichen Kennzeichen …-…-… Der Kläger hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Der Zeuge Polizeihauptkommissar Z. versuchte, den Kläger mit einer Winkerkelle mit der Aufschrift „Halt Polizei“ anzuhalten. Dabei kam es zu einer Beschädigung des Pkw des Klägers im Ber[…]