Zusammenfassung: Wann beginnt nach einem möglicherweise fehlerhaften operativen Eingriff die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB von drei Jahren ab Jahresende zu laufen? Wann ist von einer den Verjährungsfristbeginn auslösenden Kenntnis des Behandelten auszugehen? Mit dieser Frage zum Verjährungsbeginn setzte sich das Oberlandesgericht Koblenz im anliegenden Beschluss auseinander.
Oberlandesgericht Koblenz
Az: 5 U 1320/14
Beschluss vom 24.02.2015
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 15.10.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Dieses Urteil und der hiesige Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht von der Gegenseite Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags gestellt wird.
Gründe
Die Entscheidung ergeht gemäß §§ 522 Abs. 2, 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 711 ZPO. Ihre sachlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Tatbestand des angefochtenen Urteils, dem Senatsbeschluss vom 28.01.2015. Dort hat der Senat mitgeteilt:
„1. Der Kläger erlitt am 23.02.2007 multiple Verletzungen, als eine Mauer auf ihn einstürzte. Er wurde deshalb sogleich in das Krankenhaus der Beklagten zu 1. eingeliefert, in dem die Beklagten zu 2. bis 8. ärztlich tätig sind. Es kam zur operativen Versorgung einer linksseitigen pertrochantären Femurfraktur unter Einbringung eines Marknagels.
Als der Kläger nach dem Eingriff wieder mobilisiert war, klagte er über Schmerzen im rechten Knie. Ein dieserhalb am 8.03.2007 gefertigtes MRT offenbarte dort knöcherne und – namentlich im Kreuzbandbereich – ligamentäre Läsionen. Man legte zur Stabilisierung eine Schiene an und entließ den Kläger dann aus der stationären Behandlung, an die sich wenig später andernorts ein Rehabilitationsaufenthalt anschloss. Nach dessen Ende wurde am 19.04.2007 bei einer Wiedervorstellung des Klägers im Krankenhaus der Beklagten zu 1. ein[…]