OLG Bremen, Az.: 2 U 12/15
Urteil vom 27.03.2015
Leitsatz vom Verfasser nicht amtlich: Ein Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen (z.B. an Bremsen, Kupplung etc.) stellen grundsätzlich keinen Mangel eines Gebrauchtwagens nach dem Kauf dar. Ist ein Gebrauchtwagen jedoch wenige Zeit nach dem Kauf aufgrund eines Abnutzungs- und/oder Verschleißschadens nicht mehr fahrtüchtig und kommen keine Anhaltspunkte für andere Schadensursachen – insbesondere keine Fahr- und/oder Bedienungsfehler – in Betracht, dann stellen gravierende Abnutzungen und Verschleißzustände einen erheblichen Fahrzeugmangel dar, für den der Verkäufer dem Fahrzeugkäufer auf Nacherfüllung und ggfls. auf Schadensersatz haftet.
In dem Rechtsstreit hat der 2. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen auf die mündliche Verhandlung vom 6. März 2015 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen – 7. Zivilkammer – vom 19.12.2014 unter Zurückweisung im Übrigen abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.216,81 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2014 sowie weitere € 112,75 an vorgerichtlichen Kosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 85% zu tragen; die Beklagte trägt 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.
Der Klägerin begehrt Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wegen Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes.
Am 23.11.2013 erwarb der Kläger von der Beklagten, einer Neu- und Gebrauchtwagenhändlerin, einen gebrauchten Pkw (VW Passat Variant 2,5 TDI V6 mit der Fahrzeug-Ident-Nr. […]) zu einem Kaufpreis von € 7.185,00. Am 29.11.2013 holte der Kläger das Fahrzeug bei der Beklagten ab und entrichtete den Kaufpreis.
Am 03.12.2013 stellte der Kläger Probleme mit dem Automatikgetriebe fest. Er verbrachte das Fahrzeug zum Parkplatz des Autohauses K. GmbH in […] und ließ es dort, nachdem er mit der Beklagten telefonisch Rücksprache gehalten hatte, überprüfen. Festgestellt wurde einen Getriebeschaden. Fü[…]