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Rechtsanwälte Kotz GbR

Informationen zur MPU

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Die Wahrheit über die Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
Anhand einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird die Fahreignung des Antragstellers beurteilt. Im Zuge dessen soll individuell festgestellt werden, dass durch den Betroffenen zukünftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht. Die im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnete Untersuchung wird oftmals als Schikane und reine Willkür angesehen, die man im ersten Versuch angeblich gar nicht bestehen kann. Dabei folgt die MPU einem streng vorgegebenen Schema, welches der Gutachter strikt befolgen muss.

Gründe für eine MPU
Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn die Fahreignungsbehörde Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers hat. Der mit Abstand häufigste Grund für eine MPU ist die Teilnahme am Verkehr unter Alkoholeinfluss. Ab einer Promillezahl von 1,6 Promille wird die MPU immer angeordnet werden. Es kann jedoch auch schon zu einer „Alkohol-MPU“ kommen, wenn der Kraftfahrer mehrmals mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen ist. Hier können bereits zwei Fahrten mit 0,5 Promille reichen. Wird ein Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss angetroffen, kommt dieser ebenfalls ohne bestandene MPU nicht wieder zu seinem Führerschein. Eine „Drogen-MPU“ kann auch angeordnet werden, falls der Fahrerlaubnisbehörde Hinweise vorliegen, dass ein Inhaber einer Fahrerlaubnis gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat. Weitere Gründe für eine MPU sind das Überschreiten von sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder die Verübung einer erheblichen Straftat im Straßenverkehr. Darüber hinaus hat der Sachbearbeiter bei der örtlichen Führerscheinstelle bei der Anordnung einer MPU einen Ermessensspielraum.
Vorbereitung auf die Untersuchung
Nachdem man von der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung Kenntnis erlangt hat, sollte man sich unverzüglich mit d[…]


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