Kann einem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallenen Radfahrer das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr untersagt werden? Der Betroffene war als Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von ca. 1,8 Promille auffällig geworden. Im war daraufhin die Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens aufgegeben worden. Dieses Gutachten ließ der Radfahrer jedoch nicht erstellen.
Verwaltungsgericht München
Az: M 1 S 15.1372
Beschluss vom 15.05.2015
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 2.500,– Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung zur Untersagung des Führens nicht fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge.
Der Antragsteller ist seit Februar 1998 nicht mehr im Besitz einer inländischen Fahrerlaubnis, nachdem ihm diese wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war.
Am …. Juni 2014 fuhr er nach Besuch eines Dorffests mit dem Fahrrad nach Hause. Ein mitfahrender Fahrradfahrer zog sich bei einem Verkehrsunfall Verletzungen zu. Nach Eintreffen der Polizei wurde bei dem Antragsteller eine Blutalkoholkonzentration von 1,85 ‰ festgestellt. Mit rechtskräftigem Strafbefehl vom …. August 2014 verurteilte ihn das Amtsgericht … aufgrund dieses Vorfalls wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe.
Nachdem die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Freising von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangt hatte, forderte sie den Antragsteller mit Schreiben vom …. November 2014 auf, bis spätestens 19. Januar 2015 ein medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten vorzulegen. Dieses sollte klären, ob er auch künftig ein (fahrerlaubnisfreies) Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde und ob er zum Führen von Fahrzeugen geeignet sei. Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtvorlage des Gutachtens auf seine Nichteignung geschlossen werden könne. Nachdem er in der Folgezeit ein Gutachten nicht vorlegte, hörte das Landratsamt ihn mi[…]