Überblick über die BHV
Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) deckt die Haftpflichtrisiken eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebes ab. In vielen Punkten ähnelt die BHV der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Allerdings werden im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung bei der BHV keine Privatpersonen, sondern vielmehr ganze Unternehmen, selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende sowie Freiberufler versichert. Die BHV haftet demnach also für Schäden, welche einer außenstehenden Person aufgrund betrieblicher Aktivitäten entstanden sind.
Versicherungspflicht und versicherter Personenkreis
Bei der BHV handelt es sich grundsätzlich um eine freiwillige Versicherung. Dennoch besteht für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge. Dazu zählen untern anderem Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und auch Ärzte. Der Versicherungszwang für diesen Personenkreis ergibt sich aus der großen Gefahr von Falschberatungen oder falschen Berechnungen, die schnell zu immensen Schäden führen können. Im Rahmen der BHV ist nicht nur der Versicherungsnehmer selbst versichert. Da die meisten Schadensursachen im betrieblichen Zusammenhang durch das Personal entstehen, werden durch die BHV auch sämtliche Arbeitnehmer sowie das Unternehmen als juristische Person selbst gegen Haftpflichtrisiken abgesichert. Die BHV greift allerdings nur, wenn der Schaden durch betriebliche Aktivitäten entstanden ist.
Leistungen der Versicherung
Das Hauptaugenmerk der BHV liegt in der Freistellung des Versicherten von Schadensersatzansprüchen, die von Dritten erhoben werden. Die Forderungen werden dabei vom Versicherungsgeber auf ihre Richtigkeit überprüft, wodurch der Versicherungsnehmer gewissermaßen Dank der BHV vor unbegründeten Ansprüchen geschützt wird. Da die[…]