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Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftpflichtversicherung – Insolvenz des Versicherungsnehmers – Einziehungsrecht nach § 157 VVG

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OLG,  Urteil vom 05.10.2012, Az: I-20 U 55/10
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.04.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gründe
A.

Die Parteien streiten um Ansprüche der Klägerin aus einer Umwelthaftpflichtversicherung.

Die Klägerin verlangt Ersatz ihrer Kosten zur Beseitigung von Altlastenschäden auf ihrem vormals an die mittlerweile insolvente T3 & X GmbH vermieteten Gewerbegrundstück. Die Beklagte ist der Umwelt-Haftpflicht-Versicherer der früheren Mieterin, die nunmehr direkt von der Klägerin in Anspruch genommen wird.

Die Klägerin war und ist Eigentümerin des Grundstücks „D-Straße“ in …1 T2

Das Grundstück war seit dem 01.04.1973 an die Firma T3 & X GmbH in I vermietet, die dort einen Betrieb für Tankstellenbau- und -wartung betrieb. Im Mietvertrag war vereinbart, dass die Mieterin nach Ablauf der Mietzeit zum Rückbau der Tankstelle und aller im Erdreich eingebauten Tanks verpflichtet war. Noch vor Ende der Mietzeit wurde am 30.08.2002 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mieterin eröffnet und Rechtsanwalt Dr. B aus I zum Insolvenzverwalter bestimmt. Diesem ist im vorliegenden Prozess sowohl in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter (= Streitverkündeter zu 1) als auch als Person (= Streitverkündeter zu 2) der Streit verkündet worden ist, ohne dass er dem Verfahren beigetreten wäre. Im April 2003 wurde mit dem mietvertraglich vereinbarten Rückbau der Altöllagerstelle bzw. eines der Erdtanks begonnen. Begleitend zu diesen Arbeiten wurde eine Vielzahl von Boden- und Grundwasserproben entnommen. Im nachfolgenden Sanierungsbericht des eingeschalteten Umweltlabors vom 13.05.2003 wurden erhöhte BTEX und PAK-Konzentrationen im Grundwasser ermittelt. Die fachlich begleitenden Geolog[…]


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