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Krankengeld – Entstehungszeitpunkt des Anspruchs

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Zusammenfassung: An welchem Tage entsteht der Anspruch auf Krankengeld in Bezug auf das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit? Im vorliegenden Fall hatte der Versicherte am 01.04. einen Arzt aufgesucht, welcher die Arbeitsunfähigkeit ab dem 31.03. feststellte. Zu entscheiden hatte das Gericht, an welchem Tag der Anspruch auf Krankengeld konkret entsteht.

Bundessozialgericht
Az: B 1 KR 37/06 R
Urteil vom 26.06.2007

Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg).
Die Klägerin ist Witwe des während des Revisionsverfahrens im Mai 2007 verstorbenen Versicherten H E. (Versicherter). Der 1949 geborene, langjährig in verantwortlicher Position beschäftigte Versicherte war wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei der beklagten Ersatzkasse freiwillig versichert. Am 27.3.2003 (Donnerstag) erhob sein Arbeitgeber gegen ihn gravierende Vorwürfe. Noch am selben Tag kam es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.3.2003 (Montag) und zum Ausschluss von Entgeltzahlungen über diesen Zeitpunkt hinaus. Am 1.4.2003 suchte der Versicherte den Internisten S. auf, der rückwirkend ab 31.3.2003 Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen akuter Belastungsreaktion feststellte. Die AU (später attestiert wegen rezidivierender depressiver Störungen) dauerte mehrere Monate.
Die Beklagte, die ab 2.4.2003 AU-Meldungen zugeleitet erhielt, lehnte die Gewährung von Krg ab, weil das mit Krg ausgestattete Versicherungsverhältnis des Versicherten zum 31.3.2003 geendet und er als freiwillig Versicherter keine nachgehenden Leistungsansprüche habe. Das Fortbestehen seiner Beschäftigtenversicherung hätte erfordert, dass der Krg-Anspruch schon während der Beschäftigung entstanden sei; hier aber habe der Anspruch erst ab 2.4.2003 entstehen können. Der Versicherte hätte sich zuvor beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden können, habe dies aber nicht getan (Bescheid vom 28.7.2003; Widerspruchsbescheid vom 10.2.2004).
Das Sozialgericht (SG) hat die Klage abgewiesen; obwohl der Versicherte geltend gemacht habe, nicht in der Lage gewesen zu sein, vor dem 1.4.2003 wegen seiner massiven psychischen Ausn[…]


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