BAG
Az.: 8 AZR 1007/13
Urteil vom 19.02.2015
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen (Fotos oder Videoaufnahmen) gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründen (im Fall 1.000,00 Euro für die rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung). Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arbeitnehmers wird weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammen, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild in den Bescheinigungen.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Köln Az.: 26 O 33/02 Urteil vom 29.01.2003 Das LG Köln hat auf die mündliche Verhandlung vom 29.01.2003 für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, sofern nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer (§ 14 BGB) verwendet werden, in Vertragsbedingungen über die Beförderung […]