Ein durch die Fahrzeugtechnik bedingtes, für den Fahrer spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Fahrzeugmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Fall trat ein Porschefahrer vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurück, da sein Porsche ruckhaft beschleunige und stotternd abbremste. Ein Sachverständigter stellte fest, dass das automatische Getriebe des Fahrzeugs beim Bremsen zurückschaltet und zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas gibt. Diese für den Fahrer spürbaren Schaltvorgänge stellen nach Auffassung des OLG Hamm jedoch keinen technischen Fehler des Fahrzeugs dar. Die vorgenannten Schaltvorgänge sind vom Hersteller gewollt und dienen der Kraftstoffersparnis (sog. programmierte Segelfunktion), daher konnte der Porschefahrer nicht vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014, Az.: 28 U 162/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Pinneberg, Az.: 60 C 2/16, Urteil vom 21.06.2016 Der Beklagte wird verurteilt, den von ihm auf der Terrasse der Erdgeschosswohnung ………gepflanzten Apfelbaum, wie er auf der Anlage K3 mit einem Kreuz markiert ist, zu entfernen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte […]