Ein durch die Fahrzeugtechnik bedingtes, für den Fahrer spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Fahrzeugmangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Fall trat ein Porschefahrer vom geschlossenen Fahrzeugkaufvertrag zurück, da sein Porsche ruckhaft beschleunige und stotternd abbremste. Ein Sachverständigter stellte fest, dass das automatische Getriebe des Fahrzeugs beim Bremsen zurückschaltet und zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas gibt. Diese für den Fahrer spürbaren Schaltvorgänge stellen nach Auffassung des OLG Hamm jedoch keinen technischen Fehler des Fahrzeugs dar. Die vorgenannten Schaltvorgänge sind vom Hersteller gewollt und dienen der Kraftstoffersparnis (sog. programmierte Segelfunktion), daher konnte der Porschefahrer nicht vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014, Az.: 28 U 162/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de LG Dortmund – Az.: 36 KLs 28/19 – Urteil vom 14.02.2020 Der Angeklagte wird wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die in dem Zeitraum vom 21.05.2019 bis 04.06.2019 in Österreich erlittene Untersuchungshaft wird im Maßstab 1:1 angerechnet. […]