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Surft ein Arbeitnehmer ohne die Erlaubnis seines Arbeitgebers während seiner Arbeitszeit in erheblichem Maße im Internet und lädt er zudem Dateien aus dem Internet auf seinen Arbeits-PC (im Fall: Filme und Musik), so kann der Arbeitgeber auch nach 21jähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis mit diesem fristgerecht kündigen, ohne den Arbeitnehmer vorher abmahnen zu müssen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014, Az.: 1 Sa 421/13).[…]