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Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt und versucht mit einem Stock zu schlagen, darf der Vermieter fristlos kündigen (Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2013, Az.: 472 C 7153/13).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/mietvertragskuendigung-wegen-nicht-angeleintem-hund_2411/