Nach den meisten Versicherungsbedingungen (kurz AKB) in Kaskoversicherungsverträgen ist der Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken (z.B. Nürburgring) ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind in der Regel lediglich Fahrten im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auf diesen Strecken. Eine Motorsport-Rennstrecke ist eine Strecke, die dem Motorsport gewidmet ist und auf der – für diese Zeit der Widmung – kein öffentlicher Straßenverkehr im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stattfindet. Dass die Strecke außerhalb von Zeiten organisierter Veranstaltungen für die Allgemeinheit in dem Sinne zugänglich ist, dass jedermann die Möglichkeit hat, sie gegebenenfalls gegen Zahlung eines Entgelts zu nutzen, nimmt ihr nicht die Eigenschaft als Motorsport-Rennstrecke (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, Az.: 12 U 149/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Rechtswidrige Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth (VG Bayreuth, Az.: B 1 S 21.203 Beschluss vom 16.03.2021) hat das Gericht über einen Fall entschieden, bei dem es um die rechtswidrige Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wegen Divergenz ging. Der Antragsteller wehrte sich gegen […]