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Der grundrechtliche Schutz umfasst das Recht naher Verwandter (wie z.B. Großeltern), bei der Entscheidung über die Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes durch die Auswahl einer dritten Person besser gedient ist (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014, Az.: 1 BvR 2926/13).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/grosseltern-anspruch-auf-vormundschaft-fuer-enkelkinder_2389/