Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrbahnerneuerung – Fahrbahnhöhenunterschied von 8 cm – Haftung

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Wird von einer Baufirma eine Fahrbahnerneuerung vorgenommen und in diesem Zusammenhang der Fahrbahnbelag abgetragen, muss diese dafür Sorge tragen, dass die Geschwindigkeit der zur Baustelle fahrenden Fahrzeuge vor der Baustelle bereits auf 30 km/h oder geringer reduziert wird oder ein deutlicher und nicht zu übersehender Hinweis auf die bestehenden Höhenunterschiede im Fahnbahnbelag erfolgt. Besteht in einer Baustelle ein Höhenunterschied von bis zu 8 cm im Fahrbahnbelag und wird hierauf nicht hingewiesen, so hat die Baufirma die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss dem jeweiligen Fahrzeugführer, der aufgrund dieser Verkehrssicherungspflichtverletzung einen Schaden erleidet, Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten (AG Ahrensburg, Urteil vom 25.02.2014, Az: 45 C 279/12).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv