Die Beleidigung des Vermieters mit den Worten: „Sie sind ein Schwein!“ stellt eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter dar (wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist) und berechtigt den Vermieter in der Regel zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Im Fall hatte sich der Mieter nach der Beleidigung nicht entschuldigt. In der Klageerwiderung führte der Mieter zudem aus, dass der Vermieter wie gedruckt lüge und dumm daherrede. Nach Auffassung des Amtsgerichts München war dem Vermieter aufgrund des Verhaltens des Mieters eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar (Amtsgericht München, Urteil vom 16.07.2013, Az.: 411 C 8027/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 712 C 114/13, Urteil vom 13.11.2013 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 301,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 24.11.2012 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 9/10, […]