Wird der bei dem Internetauktionshaus eBay angebotene Artikel nach dem Einstellen beschädigt, z.B. aufgrund der Unachtsamkeit des Verkäufers beim Staubwischen, so kann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12). Das Amtsgericht Krefeld hat im vorliegenden Fall nicht thematisiert, ob der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels zu vertreten hatte. Nach Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11) ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht des Verkäufers von einer eBay-Auktion nur dann möglich, wenn der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels nicht zu vertreten hat. Zu einer vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist ein Verkäufer ebenfalls berechtigt, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Bremen – Az.: 4 S 166/21 – Urteil vom 26.11.2021 1.) Auf die Berufung der Klägerin vom 06.07.2021 wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 16.06.2021 (Az. 19 C 391/20) aufgehoben. 2.) Der Rechtsstreit wird an das zuständige Amtsgericht Bremerhaven verwiesen. 3.) Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil des Amtsgerichts Bremerhaven vorbehalten. […]