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eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung der Auktion bei Sachmangel

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Wird der bei dem Internetauktionshaus eBay angebotene Artikel nach dem Einstellen beschädigt, z.B. aufgrund der Unachtsamkeit des Verkäufers beim Staubwischen, so kann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12). Das Amtsgericht Krefeld hat im vorliegenden Fall nicht thematisiert, ob der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels zu vertreten hatte. Nach Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11) ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht des Verkäufers von einer eBay-Auktion nur dann möglich, wenn der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels nicht zu vertreten hat. Zu einer vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist ein Verkäufer ebenfalls berechtigt, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10).[…]


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