Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunftsanspruch eines Stellenbewerbers über Personalentscheidung des Arbeitgebers

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Ein Anspruch eines Stellenbewerbers auf Auskunft über die Gründe der Absage bzw. auf Auskunft über die vom Arbeitgeber getroffene Personalentscheidung besteht grundsätzlich nicht. Dem Stellenbewerber steht generell kein Auskunftsanspruch aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis bzw. nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gegenüber dem potentiellen Arbeitgeber zu. Auch das AGG fingiert weder das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Bewerber und dem Arbeitgeber noch bestimmt es, dass einem Bewerber allgemein die gleichen Rechte und Pflichten wie einem Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zukommen. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG regelt nur, dass Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis als Beschäftigte im Sinne des AGG gelten (BAG, Urteil vom 20.5.2010, Az.: 8 AZR 287/08 (A)). Die europäischen Richtlinien sehen ebenfalls keinen ausdrücklichen Auskunftsanspruch vor (EuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az.: C-415/10).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv