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Beamte die in den Ruhestand gehen und krankheitsbedingt ihren Mindesturlaub nicht nehmen konnten, haben einen Anspruch auf Abgeltung des krankheitsbedingt nicht genommenen Mindesturlaubs (BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, Az.:2 C10.12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/ruhestandsbeamte-anspruch-auf-urlaubsabgeltung_1897/