Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ein Flugreisender hat bei einem Gepäckverlust auch dann einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, wenn er sein Gepäck von einem Mitreisenden mit (bzw. in) dessen Reisegepäck aufgeben läßt (EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Az.: C-410/11). Dem Geschädigten obliegt jedoch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass das von dem Mitreisenden aufgegebene und verloren gegangene Reisegepäck tatsächlich Gegenstände von ihm enthielt.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/reisegepaeckverlust-bei-flugreise-entschaedigungsansprueche_1816/