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Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen (BGH, Urteil vom 05.06.2009, Az.: V ZR 144/08).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/falschparken-auf-privatgrundstueck-kann-teuer-werden_1870/